Gedankenreich

Geweckt mit…

Manchmal fraaage ich mich – nicht nur in der Schule – wo wir eigentlich leben…

Da wird eine Frau von 14- und 12jährigen vergewaltigt und die beiden jüngeren Scheißer können sich mit Strafunmündigkeit rauswinden…

Geht’s noch?

Nach dem Strafgesetzbuch sind Kinder, die noch keine 14 Jahre alt sind, schuldunfähig – und können daher nicht bestraft werden.

Hintergrund dieser Regel ist, dass Kinder in diesem Alter noch nicht die Reife besitzen, um für das Unrecht einer strafbaren Handlung einstehen zu können.

Dass Kinder in dem Alter noch nicht unbedingt immer die Konsequenzen ihrer Handlungen absehen können, kann ich durchaus verstehen. Es kann mir aber keiner erzählen, dass „UuuPS vergewaltigt“, einfach so schwuppsdiwupps passiert. Ich meine, da gehören ja nun ein paar Handlungen dazu, die ein gewisses Planen oder nennen wir es Absicht voraussetzen.

Wenn jemand in einem Geschäft etwas mitgehen lässt, ist das „UuuPS passiert“. Aber das ist mit einer Vergewaltigung nun wirklich in keiner Weise vergleichbar!

In finde, in solchen Fällen sollte da wirklich eine Ausnahme von der Strafmündigkeit greifen!

Oder die Tat zumindest in den Akten festgehalten werden, dass derjenige, wenn er als Erwachsener noch mal eine Vergewaltigung begeht, das dann nicht als Ersttat gewertet wird…

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